Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.12.2002 - 5 U 100/00   

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https://dejure.org/2002,2459
OLG Oldenburg, 03.12.2002 - 5 U 100/00 (https://dejure.org/2002,2459)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.12.2002 - 5 U 100/00 (https://dejure.org/2002,2459)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 5 U 100/00 (https://dejure.org/2002,2459)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung des Krankenhauses für Bakterieninfektion

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB; § 844 BGB; § 847 BGB; § 31 BGB
    Sorgfaltspflichten der Klinikleitung bei Kenntnis von Infektionsfällen im Krankenhaus; Streptokokkeninfektion eines im Operationsteams tätigen Springers; Mitteilungspflicht an Chefärzte bezüglich der Infektionsfälle; Grober Behandlungsfehler durch wiederholten ...

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sorgfaltspflichten der Klinikleitung bei Kenntnis von Infektionsfällen im Krankenhaus; Streptokokkeninfektion eines im Operationsteams tätigen Springers; Mitteilungspflicht an Chefärzte bezüglich der Infektionsfälle; Grober Behandlungsfehler durch wiederholten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1544
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.2002 - 5 U 100/00
    aaa.) Ein grober Behandlungsfehler ist nicht schon bei der Zuwiderhandlung gegen den ärztlichen Sorgfaltsmaßstab anzunehmen; vielmehr muß ein eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse vorliegen: Der Arzt muß einen Fehler begangen haben, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH VersR 2001, S. 1030).
  • OLG Dresden, 06.04.2020 - 4 U 2899/19

    Krankenhaushaftung - Darlegungs-/Beweislast für behaupteten Hygieneverstoß

    Auch der Verweis der Berufung auf das Urteil des OLG Oldenburg vom 03.12.2002 (Az 5 U 100/00) ist nicht überzeugend.
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04

    Vorliegen eines Organisationsverschulden der Organe einer Krankenhausklinik wegen

    Dem Urteil des OLG Oldenburg vom 3.12.2002 (OLGReport 2003, 82 = VersR 2003, 1544) liegt ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde; dort war eine Infektionswelle in der Klinik vorausgegangen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4580
OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03 (https://dejure.org/2003,4580)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.05.2003 - 7 U 10/03 (https://dejure.org/2003,4580)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 7 U 10/03 (https://dejure.org/2003,4580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Werklohn-Abschlagszahlungen nach Kündigung eines Bauvertrages; Rechtliche Qualifikation einer Abschlagsrechnung als prüffähige Schlussrechnung nach Kündigung des Werkvertrages

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 649; ; VOB/B § 8 Ziff. 1; ; VOB/B § 8 Ziff. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 8 Nr. 6; ; VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de

    Zum Anspruch auf Abschlagszahlungen nach durch Kündigung beendetem Werkvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhältnis zwischen Abschlagsrechnung und Schlussrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines VOB-Bauvertrages: Kann Unternehmer aus unstreitiger Abschlagsrechnung klagen? (IBR 2003, 466)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1778 (Ls.)
  • BauR 2004, 522
  • ZfBR 2003, 770 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85

    Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt die Frage offen gelassen, ob von dem Grundsatz, dass Abschlagszahlungen bei einem durch Kündigung beendeten Vertrag nicht mehr geltend gemacht werden können, abzuweichen ist, wenn Abschlagsforderungen ein unbestrittenes Guthaben ausweisen (BGH NJW 1985, 1840, 1841; BauR 1987, 453).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher ausdrücklich offen gelassen (BGH NJW 1985, 1840; BauR 1987, 453).

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt die Frage offen gelassen, ob von dem Grundsatz, dass Abschlagszahlungen bei einem durch Kündigung beendeten Vertrag nicht mehr geltend gemacht werden können, abzuweichen ist, wenn Abschlagsforderungen ein unbestrittenes Guthaben ausweisen (BGH NJW 1985, 1840, 1841; BauR 1987, 453).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher ausdrücklich offen gelassen (BGH NJW 1985, 1840; BauR 1987, 453).

  • OLG Karlsruhe, 31.05.1994 - 8 U 238/93

    Anspruch auf Abschlagszahlungen auch nach Erteilung der Schlußrechnung?

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03
    Einige Oberlandesgerichte und ein Teil der Literatur haben diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anlass genommen, Klagen auf Abschlagszahlungen nach erteilter Schlussrechnung jedenfalls dann als begründet anzusehen, wenn sie ein unbestrittenes Guthaben ausweisen (OLG Hamm BauR 1997, 175; OLG Karlsruhe IBR 1996, 405 mit der Einschränkung, dass eine Kündigung des Auftragnehmers vorliegen soll; Werner/Pastor, Der Bauprozess, a. a. O., Rdn. 1228; Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB, 14. Auflage, § 16 VOB/B Rdn. 76).

    Diese Entscheidungen haben in der obergerichtlichen Rechtsprechung dazu geführt, dass unbestrittene Guthaben aus Abschlagsrechnungen jedenfalls durchsetzbar sein sollen (so OLG Hamm BauR 1997, 175; OLG Karlsruhe IBR 1996, 405 mit der Einschränkung, dass eine Kündigung des Auftragnehmers vorliegen soll).

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 168/00

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2003 - 7 U 10/03
    Das Erfordernis der Prüffähigkeit soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Rechnung zu prüfen und die Richtigkeit der einzelnen Ansätze zu beurteilen (BGH BauR 2002, 468, 469 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2019 - 10 U 152/18

    VOB-Vertrag: Geltendmachung von Abschlags- und Vorauszahlungsforderungen und

    Teilweise wird vertreten, dass ein unbestrittenes oder ausdrücklich anerkanntes Guthaben weiterhin als Abschlagszahlung verlangt werden kann (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2003, 461 = BauR 2004, 522; OLG Hamm, BauR 2004, 522 m. Anm. Kainz, IBR 1996, 505; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.05.1994 - 8 U 238/93 m. Anm. Knychalla, IBR 1996, 405; Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 1607).
  • OLG München, 25.09.2017 - 9 U 1847/17

    Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Fertigstellungsanzeige!

    Auch der weitere, bei Ingenstau/ Korbion/ Locher, a.a.O. unter Rz. 47 zitierte Ausnahmefall des OLG Naumburg, Urteil vom 22.5.2003, BauR 2004, 522, betraf die Konstellation, dass die Klage auf Abschlagszahlungen ausnahmsweise möglich sein soll, wenn es sich nach Vorlage der Schlussrechnung um die Auszahlung unbestrittenen Guthabens handeln soll.
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2013 - 8 U 123/09

    Überzahlung: Verjährungsbeginn der Rückforderung?

    Es genügt jedoch, wenn die Abrechnung aus der Sicht des Aufraggebers abschließenden Charakter trägt und die gesamten in Auftrag gegebenen und erbrachten Leistungen abgerechnet werden, so dass sich damit eine weitere Rechnung erkennbar erübrigt (BGH NJW 1975, 1701, 1702; OLG Stuttgart vom 06.03.2007, 12 U 74/06, bei Juris, Rn. 54; OLG Naumburg BauR 2004, 522; OLG Dresden IBR 2005, 304; OLG Köln IBR 2001, 265; OLG Köln NJW-RR 1992, 1375, 1376).
  • OLG Dresden, 27.02.2018 - 6 U 1246/17

    Bauvertrag gekündigt: Auftragnehmer muss Schlussrechnung vorlegen!

    (a) Bei der Forderung aus der Abschlagsrechnung handelt es sich nicht um ein unbestrittenes Guthaben der Klägerin (vgl. OLG Naumburg BauR 2004, 522).
  • OLG Dresden, 03.12.2004 - 13 U 1763/04

    Verjährungsbeginn bei inhaltsgleicher Abschlags- u. Schlussrechnung

    Denn auch Abschlagsrechnungen können in ihrer Gesamtheit die Voraussetzungen der Prüfbarkeit im Sinne von § 14 Nr. 1 VOB/B erfüllen und damit als Schlussrechnung genügen, wenn sie sämtliche vom Unternehmer ausgeführten Leistungen enthalten und sich deshalb eine weitere zusammenfassende Rechnung erübrigt (vgl. OLG Naumburg, BauR 2004, 522; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 593; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1375).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01   

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https://dejure.org/2002,4167
OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01 (https://dejure.org/2002,4167)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.2002 - 5 U 95/01 (https://dejure.org/2002,4167)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 5 U 95/01 (https://dejure.org/2002,4167)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Defibrillation bei Kammerflimmern; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 458
  • VersR 2004, 1459
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01
    Die Nichtfeststellbarkeit beruht nämlich auf einem Befunderhebungs bzw. -sicherungsmangel, so dass zugunsten der Kläger ein reaktionspflichtiges Ergebnis zu vermuten ist, weil dieses nach Lage der Sache hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 83, 333 f.; 96, 1589; 99, 3408).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01
    Die Nichtfeststellbarkeit beruht nämlich auf einem Befunderhebungs bzw. -sicherungsmangel, so dass zugunsten der Kläger ein reaktionspflichtiges Ergebnis zu vermuten ist, weil dieses nach Lage der Sache hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 83, 333 f.; 96, 1589; 99, 3408).
  • BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01
    Prof. Dr. P. hat das Unterlassen der Defibrillation als schlechthin unverständlich bezeichnet (Blatt 545 d. A.), was unter Würdigung aller dargelegten Umstände den Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers trägt (vgl. hierzu BGH NJW 2001, 2792; 2794 f.).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.2002 - 5 U 95/01
    Die Nichtfeststellbarkeit beruht nämlich auf einem Befunderhebungs bzw. -sicherungsmangel, so dass zugunsten der Kläger ein reaktionspflichtiges Ergebnis zu vermuten ist, weil dieses nach Lage der Sache hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. BGH NJW 83, 333 f.; 96, 1589; 99, 3408).
  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02

    Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer

    Der Kläger verteidigt das landgerichtliche Urteil und vertieft sein bisheriges Vorbringen unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Senats vom 20. Juni 2002 (5 U 95/01) und 29. August 2002 (5 U 08/01).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.08.2002 - 5 U 40/02   

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https://dejure.org/2002,4406
OLG Naumburg, 07.08.2002 - 5 U 40/02 (https://dejure.org/2002,4406)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.08.2002 - 5 U 40/02 (https://dejure.org/2002,4406)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. August 2002 - 5 U 40/02 (https://dejure.org/2002,4406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Als Verwahrungsgeldkonto geführtes Eigenkonto; Öffentlicher Auftraggeber; Sicherheitsleistung; Insolvenzfähigkeit; Sicherheitseinbehalt; Eigenes Verwahrgeldkonto; Buchhalterisches Eigenkonto

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BGB § 641; ; BGB § ... 631 Abs. 1; ; VOB/B § 17 Nr. 6; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 4; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 2; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3 Satz 2; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 4 2. Hs.; ; InsO § 12 Abs. 1 Nr. 2; ; GKG-LSA § 5; ; GKG-LSA § 5 Abs. 1 S. 2; ; GKG-LSA § 17 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 3; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Zur Führung des Verwahrgeldkontos eines öffentlichen Auftraggebers

  • ibr-online

    Verwahrung eines Sicherheitseinbehalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 4
    Sicherheitseinbehalt des öffentlichen Auftraggebers auf Eigenkonto

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zweckverband: Muss er den Sicherheitseinbehalt auf ein gemeinsames Sperrkonto einzahlen? (IBR 2003, 19)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 382
  • NZBau 2003, 330
  • BauR 2003, 296 (Ls.)
  • BauR 2003, 907
  • BauR 2003, 909
  • ZfBR 2003, 258 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 21 U 24/03

    Vom Auftraggeber gestellter Bauvertrag: Wirksamkeit einer Formularklausel über

    Somit hat gemäß Ziffern 14 und 17.3 BVB der Auftragnehmer wie nach § 17 VOB/B (wenn die Hinterlegungsmöglichkeit des § 17 Nr. 5 VOB/B ausgeschlossen ist) bei öffentlichen Auftraggebern die Wahlmöglichkeit zwischen der Einzahlung des Einbehaltsbetrages auf ein eigenes Verwahrgeldkonto des Auftraggebers oder der Stellung einer Bürgschaft, wobei das Verwahrgeldkonto kein (gesperrtes) Bankkonto sein muss, sondern die rein buchhalterische Erfassung des Betrages auf einem Sonderkonto ausreicht (OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 382 = OLG-Report 2003, 82 = Baurecht 2003, 909).
  • BSG, 19.04.2016 - B 2 U 25/16 B
    S 5 U 40/02 (SG Würzburg).
  • SG Würzburg, 14.01.2009 - S 11 U 114/08

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Sozialdatenschutz - Löschungsanspruch

    Hiergegen wurde am 06.02.2002 beim Sozialgericht Würzburg Klage eingereicht (Az.: S 5 U 40/02).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7204
OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02 (https://dejure.org/2002,7204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.09.2002 - 2 W 66/02 (https://dejure.org/2002,7204)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. September 2002 - 2 W 66/02 (https://dejure.org/2002,7204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft; Einbau eines Dachflächenfensters als bauliche Veränderung ; Rechtsbeeinträchtigung durch optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums; Ästhetische Verschlechterung des Gesamteindrucks; ...

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 22; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 § 22; FGG § 12
    Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters zustimmen, es sei denn, daß der Gesamteindruck zu einer ästhetischen Verschlechterung führt.

  • ibr-online

    Zustimmungserfordernis bei ästhetischer Verschlechterung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 14, 22 WEG; § 12 FGG
    Nachteil - Klärung im Einzelfall

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 817, 819; 1992, 978,979) und insbesondere des BayObL (WuM 2002, 443; ZMR 1999, 837,838; 1997, 152,153; WuM 1994, 564,565) die Auffassung, daß optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums die Rechte anderer Wohnungseigentümer nur beeinträchtigen, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen (NJW-RR 1999, 666, 667; vgl weiter OLG Zweibrücken ZMR 1999, 855,856 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung m.w.Nw.).

    Soweit die Kosten selbst betroffen sind, stellen diese von vornherein keinen Nachteil für die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer dar, da sie nach § 16 Abs. 3 Hs. 2 WEG nicht verpflichtet sind, die durch eine solche Maßnahme verursachten Kosten zu tragen (BayObLG WuM 1988, 319,320; BGH NJW 1992, 978,979).

  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02

    Parabolantenne an gemeinschaftlichem Eigentum - tatrichterliche Feststellungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02
    Eine solche bauliche Veränderung liegt bei jeder auf Dauer angelegten Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine Baumaßnahme vor (BayObLG WuM 2002, 443; Weitnauer-Lüke, WEG, 8. Aufl., § 22 Rn. 6).

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 817, 819; 1992, 978,979) und insbesondere des BayObL (WuM 2002, 443; ZMR 1999, 837,838; 1997, 152,153; WuM 1994, 564,565) die Auffassung, daß optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums die Rechte anderer Wohnungseigentümer nur beeinträchtigen, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen (NJW-RR 1999, 666, 667; vgl weiter OLG Zweibrücken ZMR 1999, 855,856 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung m.w.Nw.).

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 817, 819; 1992, 978,979) und insbesondere des BayObL (WuM 2002, 443; ZMR 1999, 837,838; 1997, 152,153; WuM 1994, 564,565) die Auffassung, daß optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums die Rechte anderer Wohnungseigentümer nur beeinträchtigen, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen (NJW-RR 1999, 666, 667; vgl weiter OLG Zweibrücken ZMR 1999, 855,856 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung m.w.Nw.).
  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98

    Zustimmungspflichtige bauliche Veränderung bei Verschlechterung - Optischer

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 817, 819; 1992, 978,979) und insbesondere des BayObL (WuM 2002, 443; ZMR 1999, 837,838; 1997, 152,153; WuM 1994, 564,565) die Auffassung, daß optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums die Rechte anderer Wohnungseigentümer nur beeinträchtigen, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen (NJW-RR 1999, 666, 667; vgl weiter OLG Zweibrücken ZMR 1999, 855,856 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung m.w.Nw.).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 817, 819; 1992, 978,979) und insbesondere des BayObL (WuM 2002, 443; ZMR 1999, 837,838; 1997, 152,153; WuM 1994, 564,565) die Auffassung, daß optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums die Rechte anderer Wohnungseigentümer nur beeinträchtigen, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen (NJW-RR 1999, 666, 667; vgl weiter OLG Zweibrücken ZMR 1999, 855,856 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung m.w.Nw.).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 125/93

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02
    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 817, 819; 1992, 978,979) und insbesondere des BayObL (WuM 2002, 443; ZMR 1999, 837,838; 1997, 152,153; WuM 1994, 564,565) die Auffassung, daß optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums die Rechte anderer Wohnungseigentümer nur beeinträchtigen, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen (NJW-RR 1999, 666, 667; vgl weiter OLG Zweibrücken ZMR 1999, 855,856 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung m.w.Nw.).
  • KG, 15.06.1988 - 24 W 5594/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02
    Soweit die Kosten selbst betroffen sind, stellen diese von vornherein keinen Nachteil für die nicht zustimmenden Wohnungseigentümer dar, da sie nach § 16 Abs. 3 Hs. 2 WEG nicht verpflichtet sind, die durch eine solche Maßnahme verursachten Kosten zu tragen (BayObLG WuM 1988, 319,320; BGH NJW 1992, 978,979).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05

    Sanierung von Wohnungseigentum: unterlassene Ladung des Sachverständigen zur

    Zwar mögen im Einzelfall grundsätzlich fachgerechte aber mit einer erhöhten Schadensanfälligkeit behaftete Sanierungsmaßnahmen dennoch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung im Sinne von § 21 Abs. 4, Abs. 5 WEG widersprechen (vgl. in anderem Zusammenhang: OLG Schleswig WuM 2002, 686; KG WuM 1991, 128).
  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

    Es steht auch objektiv fest, dass eine negativ auswirkende Veränderung des optischen Bildes eingetreten ist (BayObLG NJW-RR 1993, 337; DWE 1992, 155; ZMR 1997, 152, 153; OLG Schleswig WuM 2002, 686; so nun auch OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 855 unter Aufgabe von NJW-RR 1987, 1358 - jede wesentliche Veränderung ist ein Nachteil).
  • AG Hamburg-St. Georg, 12.06.2007 - 980 II 57/06

    Pflicht zur Rückführung baulicher Veränderungen an einer Eigentumswohnung

    Das Gericht folgt insoweit in Ergänzung zu den Ausführungen im Beschluss vom 23.1.2007, S. 4unter 11, 3. Absatz den Aussagen der Entscheidung des OLG Schleswig vom 18.9.2002, 2 W 66/02, abgedruckt in WuM 2002, 686 f.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.05.2003 - 5 U 1515/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11404
OLG Koblenz, 08.05.2003 - 5 U 1515/02 (https://dejure.org/2003,11404)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.05.2003 - 5 U 1515/02 (https://dejure.org/2003,11404)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 5 U 1515/02 (https://dejure.org/2003,11404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Bürgschatfsvertrages zur Beantwortung der Frage nach der Besicherung einer Forderung; Bürgschaft für die Herstellung des "Ausbauzustandes Rohdecke"

  • ibr-online

    Auslegung und Umfang einer Bürgschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 631 § 765
    Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Sicherung des sog. "Druckzuschlages"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erfüllungsbürgschaft: Umfang der Bürgenhaftung ergibt sich oft erst aus Bauvertrag! (IBR 2003, 1119)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 349
  • ZfBR 2003, 687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 26.01.2024 - 4 U 4/23

    Welcher Schallschutz ist für die Errichtung von Doppelhäusern geschuldet?

    Im Fall der Sicherheit durch Bürgschaft bedeutet dies, dass ein Austausch der Bürgschaft Zug-um-Zug gegen Hergabe einer herabgesetzten, auf das Sicherungsinteresse begrenzten Bürgschaftserklärung vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 2015 - VII ZR 92/14 - NJW 2015, 1952, 1955, Rn. 58; OLG Oldenburg Urteil vom 21. Juli 2000 - 2 U 124/00, BeckRS 2000, 30123786; OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 20. Juni 2007 - 4 U 265/06, BeckRS 2008, 13122; OLG Koblenz Urteil vom 8. Mai 2003 - 5 U 1515/02, BeckRS 2003, 6290).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 4 U 265/06

    Pflicht zur Herausgabe einer Austauschbürgschaftsurkunde nach Fertigstellung des

    Solche Bürgschaften sichern daher nach zutreffender Auffassung den Druckzuschlag, also die ansonsten grundsätzlich gegebene Möglichkeit, ein Zurückbehaltungsrecht in dreifacher Höhe der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten geltend zu machen, nicht ab (so ausdrücklich Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B 16. Aufl., Rn. 10; vgl. dazu auch OLG Oldenburg BauR 2002, 328f.; OLG Koblenz BauR 2004, 349f; darauf verweisend Werner/Pastor, aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.07.2003 - 14 U 190/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12886
OLG Celle, 17.07.2003 - 14 U 190/02 (https://dejure.org/2003,12886)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.07.2003 - 14 U 190/02 (https://dejure.org/2003,12886)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 14 U 190/02 (https://dejure.org/2003,12886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2a StVO; § 823 BGB; § 828 Abs. 2 BGB; § 847 BGB; § 253 BGB; § 254 BGB; § 7 Abs. 1 StVG; § 7 Abs. 2 StVG; § 9 StVG; § 3 Nr. 1 PflVG
    Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ; Rechtzeitiges Abbremsen eines Fahrzeugs; Verschulden am Zustandekommen eines Unfalls bei Nichtbeachtung von Verkehrsregeln

  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ; Rechtzeitiges Abbremsen eines Fahrzeugs; Verschulden am Zustandekommen eines Unfalls bei Nichtbeachtung von Verkehrsregeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1; BGB § 254 § 828 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Unfällen mit Kindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 360
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2003 - 14 U 190/02
    In der Tat hat - worauf die Beklagten weiter hinweisen - auch der BGH es in einer seiner jüngeren Entscheidungen vom 23. April 2002 (NJW 2002, 2324 [BGH 23.04.2002 - VI ZR 180/01] = VersR 2002, 911) unbeanstandet gelassen, dass das Berufungsgericht gegenüber der Haftung des Kraftfahrers aus Betriebsgefahr ein Mitverschulden eines unter 10-jährigen Kindes berücksichtigt hat.
  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99

    Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2003 - 14 U 190/02
    Allerdings tritt hinter dem Verschulden des Klägers die allein zu berücksichtigende Betriebsgefahr des Pkws des Beklagten zu 1 nicht zurück (vgl. BGH VersR 2000, 1556, 1557) [BGH 10.10.2000 - VI ZR 268/99] .
  • OLG Schleswig, 18.12.2002 - 9 U 63/01

    Zur Verantworlichkeit (Einsichtsfähigkeit) von Kindern bei Verkehrsunfällen nach

    Auszug aus OLG Celle, 17.07.2003 - 14 U 190/02
    Entgegen der im Urteil des OLG Schleswig vom 18. Dezember 2002 (MDR 2003, 264) vertretenen Ansicht kann nach Auffassung des Senats nicht generell davon ausgegangen werden, dass die Einsichtsfähigkeit eines 7-jährigen Kindes bei einem fahrlässig verursachten Unfall mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu verneinen ist.
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 181/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem acht Jahre alten auf die

    Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften sieht keine rückwirkende Geltung für "Altfälle" vor (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. Juli 2003, mit NZB-Beschluß des Senats vom 20. Januar 2004 - VI ZR 248/03 -, r + s 2004, 475).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.05.2003 - 13 U 1041/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15977
OLG Nürnberg, 07.05.2003 - 13 U 1041/03 (https://dejure.org/2003,15977)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.05.2003 - 13 U 1041/03 (https://dejure.org/2003,15977)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 13 U 1041/03 (https://dejure.org/2003,15977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf kostenlose Reparatur aufgrund Garantievertrag; Abgrenzung zu Gewährleistungsansprüchen aufgrund eines Kaufvertrages; Passivlegitimation des Garantiegebers; Leistungsfreiheit aufgrund Verstoßes gegen die Garantiebedingungen; Erstreckung der Garantie auf ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 311 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 311 Abs. 1
    Bewislast für eine der Betriebsanleitung eines Fahrzeugs nicht entsprechenden Wartung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Verkauf - Haftung aus Garantie

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 23.03.2016 - 3 U 1178/14

    Unangemessene Klausel in einem Garantievertrag über einen Gebrauchtwagen

    Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Beweislast für die Missachtung von Vorgaben der Betriebsanleitung der Garantiegeber trägt und nicht der Garantienehmer darlegen und beweisen muss, dass er alle Vorgaben der Betriebsanleitung eingehalten hat (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 07.05.2003, (13 U 1041/03).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.07.2003 - 14 U 213/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13285
OLG Celle, 10.07.2003 - 14 U 213/02 (https://dejure.org/2003,13285)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.07.2003 - 14 U 213/02 (https://dejure.org/2003,13285)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 14 U 213/02 (https://dejure.org/2003,13285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zahlung restlichen Architektenhonorares bei einer Abrechnung nach Herstellungskosten auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Abrechnung der Leistungsphasen 1 bis 3 mit einem Pauschalhonorar für den Architekten; Unwirksamkeit der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zahlung restlichen Architektenhonorares bei einer Abrechnung nach Herstellungskosten auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Abrechnung der Leistungsphasen 1 bis 3 mit einem Pauschalhonorar für den Architekten; Unwirksamkeit der ...

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Honorarprozess: Reichweite der gerichtlichen Hinweispflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1942 (Ls.)
  • BauR 2004, 359
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 20.11.2014 - 15 U 19/10

    Architektenhaftung: Verbindliche Vereinbarung von Kostenobergrenze

    Kann ein Bauherr nicht nachweisen, dass ein gemeinsamer Kostenrahmen vorgegeben war, scheidet ein Ersatzanspruch von vornherein aus (OLG Celle, BauR 2004, S. 359; Werner/Pastor, a.a.O., Rdn. 2286).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.07.2003 - 19 U 207/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13878
OLG Köln, 18.07.2003 - 19 U 207/02 (https://dejure.org/2003,13878)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.07.2003 - 19 U 207/02 (https://dejure.org/2003,13878)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 19 U 207/02 (https://dejure.org/2003,13878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus einem Treuhandverhältnis; Vorliegen einer jederzeit widerruflichen Treuhandvereinbarung; Einigung auf eine der Regelung des § 648a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechenden Sicherheitsleistung

  • Judicialis

    BGB § 648 a; ; BGB § 667; ; BGB § 671; ; BGB § 812; ; BGB § 823 II

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 648a 667 671 812
    Widerruflichkeit eines Treuhandauftrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.12.2001 - 15 U 3109/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16331
OLG München, 05.12.2001 - 15 U 3109/01 (https://dejure.org/2001,16331)
OLG München, Entscheidung vom 05.12.2001 - 15 U 3109/01 (https://dejure.org/2001,16331)
OLG München, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 15 U 3109/01 (https://dejure.org/2001,16331)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 542
    Zulässigkeit einer Teilkündigung bei einem Mischmietverhältnis

Verfahrensgang

  • LG München II - 9 O 2405/00
  • OLG München, 05.12.2001 - 15 U 3109/01
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

    Dabei können nicht nur der Inhalt der darin enthaltenen Regelungen (KG, ZMR 2010, 956, 957; OLG München, OLGR München 2003, 82; ZMR 2007, 119, 120; OLG Celle, aaO; LG Hamburg, WuM 1988, 406; LG Berlin, aaO) oder - unter Umständen - die Bezeichnung des Mietverhältnisses in der Überschrift Bedeutung gewinnen (vgl. KG, aaO; OLG München, ZMR 1995, 295, 296; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 739, 740; OLG Karlsruhe, WuM 2012, 666, 668 und OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2005 - 22 U 8/05, juris Rn. 9 einerseits und OLG Stuttgart, aaO; OLG München, ZMR 2010, 962 andererseits), sondern auch der Aufbau der vertraglichen Regelungen (Wohnraumnutzung oder Gewerberaumnutzung als Zusatz oder Anhang zu den übrigen Vertragsregelungen [vgl. OLG Köln, ZMR 2001, 963; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. Juni 2012 - 8 U 451/11, juris Rn. 23, insoweit in MDR 2012, 1335 nicht abgedruckt; MünchKommBGB/Häublein, aaO]).
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